AGB Heilpraktiker für Psychotherapie
Privatpraxis Kompass 2.0 Psychotherapie Heilpraktiker, Coaching und Beratung
Sanela Nikolic


1. Anwendungsbereich der AGB 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der 

Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Klienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet. 

1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. 

 

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 

2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem 

Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet. 

2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Klienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht. 

2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet mitunter schulmedizinisch 

nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar 

sind. Daher kann dem Klienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder möchte eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen. 

 

2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor 

und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen. 

 

3. Mitwirkung des Klienten 

Der Patient ist nicht zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung verpflichtet. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen. 

 

4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie 

4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer 

Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich an der Gebührenordnung für 

Heilpraktiker sowie auch an den allgemein üblichen Preisen im Bereich der freien Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird. 

 

4.2 Eine feste Anzahl von Sozialplätzen für Menschen mit geringem Einkommen/ ALG-ll-Empfänger steht in meiner Praxis zur Verfügung. Eine unbedingte Anspruchsberechtigung besteht nicht. Zur Entscheidung über die Gewährung ist die Vorlage des Einkommensnachweises/ ALG-ll-Bescheides erforderlich. 

4.3 Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten oder innerhalb von drei Tagen auf das genannte Konto zu überweisen. Der Patient erhält dafür jeweils eine Rechnung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache und der Zustimmung beider Vertragsparteien. 

4.4 Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Klienten. 

 

5. Honorarerstattung durch Dritte 

5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. 

Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird. 

5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen an den Klienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt. 

 

6. Vertraulichkeit der Behandlung 

6.1 Klientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich 

behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen 

Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Klienten werden nur nach 

schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt. 

6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Klienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. 

Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht. 

6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen. 

6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und 

honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. 

Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt. 

6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten. 

 

7.) Haftung 

a. Die Haftung der Auftragnehmerin wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für 

grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie für Schäden im Sinne von § 309 Nr. 7a BGB. 

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung 

vertragswesentlicher Pflichten der Auftraggeberin resultieren. Die Haftung beschränkt 

sich insoweit aber auf für die Auftraggeberin objektiv vorhersehbare und/ oder 

vertragstypische Schäden. 

b. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Schäden, die bei dem Auftraggeber 

oder Dritten dadurch entstehen, dass Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder 

sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretenen Gründen kurzfristig abgesagt 

oder verschoben werden müssen. 

c. Die Auftragnehmerin kann nicht haftbar gemacht werden für nicht vertragsgemäß 

erbrachte Leistungen, wenn Informationen, die zur Erbringung dieser Leistung 

erforderlich sind, der Auftragnehmerin entweder vorenthalten oder nicht vollständig 

oder nicht rechtzeitig zugänglich gemacht worden sind. 

d. Ein Schadensersatzanspruch erlischt, soweit er nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 

sechs Monaten nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem 

anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend gemacht 

worden ist.

e. Die Veranstalterhaftpflicht (Sachwert- und Personenversicherung sowie weitere 

Versicherungen) obliegen der Auftragnehmer in nur bei ihren eigenen Veranstaltungen. 

Im Übrigen obliegt sie dem jeweiligen Auftraggeber. 

 

 

8. Gerichtsstand 

8.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstands Mitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland. 

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen 

ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters. 

 

9. Sonstige Nebenbestimmungen 

9.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 

9.2 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 

 

10. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig 

oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der 

AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. 

 

Coaching und Beratung 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung. 

 

Angebot 

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich 

Coaching und Beratung zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine. 

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen. 

 

Terminvereinbarung 

Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen. Während einer laufenden Therapie führe ich kein Telefongespräch parallel, daher hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Terminabsage 

Vereinbarte Termine sind mind. 24 Stunden vor dem Termin schriftlich oder mündlich abzusagen, andernfalls fallen 70% des Stundenhonorars als Ausfallhonorar an. 

 

Kosten 

Die aktuellen Preise meiner Leistungen entnehmen Sie bitte der Preisliste auf meiner Webseite www.kompass-zweipunktnull.de. Vereinbarte Termine sollten bei Absage mind. 24 Stunden vor dem Termin schriftlich oder mündlich abgesagt werden, andernfalls fallen 70% des Stundenhonorars als Ausfallhonorar an.

 

Rechtliches 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! 

Jeder Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.